AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen D&D Computer Service und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen D&D Computer Service und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass D&D Computer Service schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

§ 2 Leistungen und Preise
D&D Computer Service kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von D&D Computer Service erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. D&D Computer Service behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist D&D Computer Service berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

§ 2.1 Installationsleistungen
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch D&D Computer Service.

§ 3 Reparaturdurchführung
Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.
In seltenen Fällen kann es bei einer Reparatur zu sichtbaren Spuren (z.B. beim Öffnen des Gerätes) kommen. Diese sind rein optischer Natur und haben keinerlei Funktionsbeeinträchtigungen am Gerät selbst.
Bei Reparaturen von einem verzogenen Aluminium-Gehäuse kann es zu Problem bei der Instandsetzung des Gerätes kommen, in diesem Fall kann es nötig sein, dass das Gerät ein neues Gehäuse braucht. Ein solcher Verzug vom Gehäuse ist optisch nicht immer sofort erkennbar D&D Computer Service haftet nicht für die darauf folgende Verzögerung und Instandsetzung.
Bei Geräten, die Herstellerseitig mit “Wasserdicht” ausgewiesen werden, und durch uns repariert werden oder für die Analyse aufgemacht werden, kann keine Wasserdichtheit gewährleistet werden. D&D Computer Service übernimmt hierfür keine Schadenersatzleistungen.

§ 3.1 Glaswechsel beim Smartphone und Tablets
Bei einem Wechsel des Smartphone und Tablet Glases besteht, im Gegensatz zum kompletten Wechsel der Displayeinheit, in seltenen Fällen die Gefahr,dass Während des Trennverfahrens, Komponenten des Smartphones/Tablets, insbesondere das LCD/LED Display, beschädigt werden können. Diese Reparatur erfolgt ausschließlich auf Kundenwunsch ohne Garantieansprüche. D&D Computer Service haftet dafür nicht.

§ 4 Gewährleistung / Haftungsausschluss
Jailbreak und Unlock – Beauftragt der Kunde D&D Computer Service mit der Ausführung vorgenannter Reparaturen, kann es nach Ausführung zu Einschränkungen (Verlust GPS Funktion oder Verlust der Möglichkeit zum Update) in der Funktionstüchtigkeit, Stabilität oder Sicherheit des Handy kommen. Der Kunde befreit D&D Computer Service mit Beauftragung vollständig von der Haftung und übernimmt uneingeschränkt die Haftung und das Risiko.

Wasserschäden Reparaturen sind generell keine Garantie-Reparaturen.

Auf neu eingebaute Teile geben wir eine Gewährleistung von 6 Monaten, die Gewährleistung beginnt ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. D&D Computer Service ist im Fall von Reparaturen nicht verpflichtet Originalteile des Herstellers des Gerätes zu verwenden.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Einbau von gebrauchten Ersatzteile haben keine Gewährleistung, wenn gebrauchte Ersatzteile eingebaut werden. Der Kunde wird vorher darüber informiert. Die ersetzten Komponenten, die während des Reparaturservice ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von D&D Computer Service über. Der Kunde erwirbt das Eigentum vom neuen Ersatzteile.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Strom Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
Sollten wir vom Kunden für die Überprüfung des Gerätes nach der Reparatur kein Passwort für das Gerät erhalten und auch nicht die Freigabe für eine Neuinstallation so erfolgt die Reparatur auf Kunden Kundenrisiko, ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche.
Generell bestehen keine Garantie und Gewährleistungsansprüche für reparierte Geräte, die vorher anderweitig repariert wurden. Im Einzelfall muss dafür eine detaillierte Auflistung aller Reparaturen von der Fachwerkstatt vorgelegt werden, in dem die Reparaturen durchgeführt wurden.
Bei Reparaturen, bei denen Kleinteile verlötet bzw. neu angelötet werden, ist die Reparatur ohne Garantie.

§ 4.1 Haftung / Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Werkunternehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit dadurch die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt würde. Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
§ 5 Reparaturkosten und Zahlung
Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Nachnahme ohne Abzug ausgeliefert.
§ 6 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn: der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet; der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann; ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde; keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.
Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

§ 7 Aufbewahrung und Abholung
Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Werden die Geräte nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, so kann die Firma D&D Computer Service das Gerät nach eigenem Ermessen entsorgen oder verkaufen. Sollte der Zeitwert des Geräts wirtschaftlich nicht die Reparaturkosten decken können, so behält D&D Computer Service das Recht eine Inkasso Firma zu beauftragen, um die Reparaturkosten vollständig reinzuholen.
Wir haften ab der dritten Woche – soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist – nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Mit der Unterschrift bei der Abholung erklärt der Kunde sein Gerät vollständig geprüft zu haben. Spätere Mängel, die nicht Bestandteil der Reparatur waren, werden von uns nicht akzeptiert.

§ 7.1 Lagerkosten
Wird der Kunde zur Abholung aufgefordert, so ist D&D Computer Service berechtigt 1€ pro angefallenen Tag in Rechnung zu stellen. Die Aufforderung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte der Kunde nicht erreicht werden können, so gelten die im §7 aufgelisteten Fristen.

§ 8 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme. Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßeste und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.

§ 8.1 Sturzschäden
Reparaturauftrag bei Sturzschäden: Ist eine Reparatur aufgrund eines Sturzschadens bei uns abgegeben worden, so ist das nicht auszuschließen, dass beim Öffnen des Gerätes weitere Komponenten beschädigt werden und zusätzlicher Reparaturaufwand entsteht. Auch beim Öffnen können kleinere, gebrochene Teile die aufgrund des Zusammenhaltes im Gerät verbunden waren, auseinander fallen. D&D Computer Service haftet für solche Schäden nicht.

§ 9 Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns (sofern eine solche möglich ist) hat der Kunde zu tragen.

§ 10 Speicherung von Daten
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.